Früher war mehr Lametta…
Wir wollen wissen: Wie kann man einen Weihnachtsbaum noch schmücken?
von Redaktion
Der Countdown läuft, die Weihnachtsvorbereitungen sind überall im Gange. Und damit stellt sich fast überall unweigerlich die Frage, wie in diesem Jahr denn der Weihnachtsbaum daherkommt: rotes Farbkonzept, echte Kerzen oder mit LED, Lametta oder nicht und wer hat die Tannenbaumspitze weggeräumt und vor allem wohin? Wir sind neugierig und möchten gerne in heimische Wohnzimmer schauen.
Haben Sie, liebe Leserinnen und Leser, vielleicht andere Ideen und ihre Weihnachtsbäume mal so ganz anders geschmückt? Wer hat den originellsten Weihnachtsbaum? Schicken Sie uns Ihre Fotos (bitte im Dateiformat jpg), gerne mit ein paar Sätzen zur Idee oder Entstehungsgeschichte und dem Namen des Fotografen an leserfoto@rhein-main-wochenblatt.de.
Die originellsten Exemplare drucken wir in der Adventszeit in unseren Anzeigenzeitungen ab, eine größere Auswahl präsentieren wir in einer Fotogalerie hier auf unserer Homepage und auf unseren Socialmedia-Kanälen. Einsendeschluss ist der 14. Dezember , hier gehts zu den Teilnahmebedingungen.
Ihr VRM Wochenblätter-Team
Die originellsten Weihnachtsbäume unserer Wochenblattleser
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
LESERAKTION
1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
2. Die Teilnahme ist kostenlos.
3. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen im Verbreitungsgebiet der Publikationen von VRM AdMedia: Content & More. Ausgenommen sind alle Mitarbeiter der VRM GmbH & Co. KG. Die Aktion wird von VRM AdMedia: Content & More ausgetragen. Sie obliegt ausschließlich deren Verantwortung.
4. Die Plattformen Instagram und Facebook sind in keiner Weise daran beteiligt und unterstützen die Aktion weder durch Sponsoring, Organisation noch durch etwaige anderweitige Beteiligungen.
5. Die Nutzung von Instagram und Facebook seitens des Veranstalters erfolgt auf dessen eigenes Risiko. Im Rahmen seiner Teilnahme willigt der Teilnehmer in eine vollständige Freistellung Instagrams und Facebooks ein.
6. Dem Teilnehmer ist untersagt, Personen auf den eingereichten Fotos falsch zu markieren. Ebenso dürfen andere Nutzer nicht animiert werden, Inhalte falsch zu markieren. Ebenso ist ein Teilen von Beiträgen untersagt. Die Postings dürfen keine Beleidigungen, unwahre Tatsachenbehauptungen und keine Wettbewerbs-, Urheberrechts- und Markenrechtsverstöße enthalten.
7. Bei den eingereichten Fotos muss es sich um Fotos handeln, die der Teilnehmer selbst geschossen hat. Mit dem Einstellen der Fotos erklärt der Teilnehmer, alle Rechte an dem jeweiligen Foto zu besitzen.
Außerdem versichert der Teilnehmer, dass durch die Fotos bei Instagram und Facebook keine Rechte Dritter verletzt werden. Dies umfasst insbesondere fremde Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte fotografierter Personen.
8. VRM AdMedia: Content & More versichert, die der teilnehmenden Personen zu schützen und die Daten gemäß der geltenden deutschen und europäischen Datenschutzvorschriften, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz, dem Telemediengesetz wie auch dem Telekommunikationsgesetz zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Ebenso werden die Daten ausschließlich für Zwecke verwendet, die der Durchführung dieser Aktion dienen. Es werden ausschließlich jene personenbezogenen Daten erhoben, die seitens der VRM AdMedia: Content & More zur Veröffentlichung notwendig sind.
9. Mit der Teilnahme versichert der Nutzer, dass er die Voraussetzungen für die Berechtigung zur Teilnahme erfüllt und sich mit den Teilnahmebedingungen einverstanden erklärt. Die Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass ihre vollen Namen und Wohnorte auf der Website und den Online- und Printmedien der VRM Gratismedien GmbH veröffentlicht werden.
10. Zugleich versichern die Teilnehmer Urheber der eingereichten Texte und/oder Bilder zu sein. Mit dem Einsenden von Bildern und Texten erklären Sie sich einverstanden, dass Bilder und Texte in den von der VRM GmbH & Co KG und mit dem Konzern verbundenen Unternehmen herausgegebenen Produkten (print und online), sowie auf den Facebook-Seiten und/oder Instagram-Auftritten des Konzerns veröffentlicht werden und damit die Nutzungsrechte an Facebook bzw. Instagram weitergegeben werden.