VRM Wochenblätter
Die Kirche bläst zum Novemberblues
Im „Nebelung“ dreht sich alles um innere Einkehr, Buße und das Gedenken an die Verstorbenen
von Redaktion
Foto:lolostock / stock.adobe.com
Eines muss man der Kirche ja lassen: Sie beschert uns jede Menge freie Tage. Aber nur im Frühjahr – von Weihnachten einmal abgesehen. Die sakralen Höhepunkte im Herbst finden sonntags oder an normalen Arbeitstagen statt. Zumindest im überwiegend protestantischen Hessen ist das so. Martin Luthers Vermächtnis wird am Reformationstag geehrt. Am 31. Oktober 1617 tackerte der abtrünnige Mönch seine 95 Thesen an die Wittenberger Schlosskirche. Damit legte er den Grundstein für den evangelischen Glauben, der ohne Ablasshandel, Beichtstuhl und Heiligenverehrung auskommt.
Konkurrenz durch Halloween
Richtige Straßenfeger sind die Reformationsgottesdienste allerdings nicht. Zumal sie in den vergangenen Jahrzehnten verstärkt Konkurrenz durch Halloween-Feten bekommen haben. Die sind heute weltlich-kommerziell und haben – zum Glück – nicht mehr ernsthaft was mit den keltischen Ritualen zu Ehren des Totengottes Samhain zu tun. Die waren nämlich teilweise eher unschön.
Wesentlich unspektakulärer geht es da am 1. November (Allerheiligen) zu, wenn die Katholiken ihrer zahlreichen Heiligen gedenken. Das Hochfest wird im Rahmen von Gottesdiensten zelebriert. Anlässlich der Namenstage des Heiligen Martin (11. November) und des Heiligen Nikolaus (6. Dezember) gibt es im Nachgang bekanntlich ja nochmal „Special Events“.
Zwischen Allerheiligen und dem Totensonntag
Auf Allerheiligen folgt in der katholischen Kirche unmittelbar Allerseelen (2. November). Hier wird ganz allgemein aller Verstorbenen gedacht. Das gibt es auch in der evangelischen Kirche. Und zwar am Totensonntag, zu dem die Gläubigen immer eine Woche vor dem 1. Advent – in diesem Jahr also am 26. November – in ihren Gotteshäusern zusammenkommen.
Das war aber noch lange nicht alles in Sachen herbstlicher innerer Einkehr. Ebenfalls ein evangelischer Feiertag ist der Buß- und Bettag, der immer am Mittwoch vor dem Totensonntag begangen wird. Bis dahin bundesweit ein gesetzlicher, also arbeitsfreier Feiertag, musste er 1995 dem Tag der Deutschen Einheit weichen. Eventuelle Reue für begangene Sünden und die Besinnung auf den Gottesglauben erfolgen (außer in Sachsen) seitdem in der Freizeit.
Staatlich verordnet
Und dann gibt es da noch den staatlich verordneten Volkstrauertag eine Woche vor dem Totensonntag. Vor gut einem Jahrhundert in Deutschland zum Gedenken an die Gefallenen des 1. Weltkriegs eingeführt, von den Nazis als Heldengedenktag missbraucht und 1950 vom Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge als Volkstrauertag wiederbelebt, dient er heute als „Gedenktag für die Opfer von Gewalt und Krieg aller Nationen“. Angesichts der aktuellen Geschehnisse in der Ukraine und im Nahen Osten wird er in diesem Jahr zum vielleicht traurigsten „stillen Feiertag“ im Kalender.
Ganz anders die „Stille Nacht“. Hier steht für einige ja noch immer die Weihnachtsbotschaft im Mittelpunkt. Und wie heißt es so optimistisch im Lukas-Evangelium: „Und der Engel sprach zu ihnen: Fürchtet euch nicht! Siehe, ich verkündige euch große Freude, die allem Volk widerfahren wird“.
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